Der Unfallgutachter besticht durch seine Gewissenhaftigkeit
Wenn es einen Verkehrsunfall mit einem Blechschaden gegeben hat, ist es für die Beteiligten besser, einen Unfallgutachter hinzuzuziehen. Er erstellt ein Schadensgutachten für die Versicherung, wie beispielsweise Engelmann & Schmidt GbR. Dieses kann auch für eventuell folgende gerichtliche Auseinandersetzungen verwendet werden.
Die Ausbildung
Den Beruf Unfallgutachter oder Kfz-Gutachter darf man ausüben, wenn man eine Weiterbildung gemacht hat. Die Zulassungsvoraussetzung ist eine spezifische fachliche Berufsausbildung und Erfahrung.
Mit diesen Berufen erfüllt man u. a. die Voraussetzung:
Diplom-Ingenieur und Techniker im Kfz-Bereich, Mechanikermeister, Lackiermeister oder Karosserieschlosser-Meister. Zugelassen werden in der Regel auch Zweiradmechanikermeister und Berufe mit verwandter technischer Ausrichtung. Nach ihrer abgeschlossenen Ausbildung muss ein Interessent mindestens 23 Jahre alt sein und 18 Monate Berufserfahrung nachweisen können.
Diese erste Stufe reicht für die Arbeit bei normalen Sachverhalten aus. Wenn ein Unfallgutachter aber auch vor Gericht benötigt wird, muss er vereidigter Sachverständiger sein. Dafür sind das Bestehen zusätzlicher Tests und ein tadelloses erweitertes Führungszeugnis Voraussetzungen.
Unterschiedliche Zertifizierungen
Generell gibt es amtliche und zertifizierte Sachverständige anderer mit dem Thema befasster Einrichtungen. Die öffentlich bestellten vereidigten Gutachter erstellen Gutachten im Auftrag von Gerichten. Bei einer klaren Sachlage eines Hergangs ohne Prozess reicht die Stellungnahme eines zertifizierten Kfz-Gutachters aus.
Die Hauptaufgaben
Der Kfz-Gutachter ist vor allem für die Ermittlung des aktuellen Wertes eines Unfallfahrzeugs verantwortlich. Jedes Fahrzeug, das einen Schaden erlitten hat, unterliegt einem Wertverlust. Besondere Bedeutung hat dieser Umstand nach einem Verkehrsunfall, bei dem der Verursacher von der Polizei noch genau ermittelt werden muss.
Auf Basis der ermittelten Sachverhalte wird anschließend ein Unfallgutachten erstellt. Das dient allen beteiligten Versicherungen als Grundlage für die zu zahlenden Leistungsansprüche.
Kfz-Sachverständige können ebenso vor anstehenden Verkaufsverhandlungen die infrage kommenden Fahrzeuge bewerten. Hier beurteilen sie beim An- und Verkauf den aktuellen Zeitwert.
Die Fähigkeiten
Eine Voraussetzung ist ein großes technisches Verständnis. Als Unfallgutachter hat man stets neutral und unbeeinflussbar zu sein. Bei jeder neuen Schadensbetrachtung ist Genauigkeit gefragt und jeder Sachverständige muss sich seiner Verantwortung immer bewusst sein.
Zusätzlich sollte er ein sehr gutes Sprachvermögen und eine gute Ausdrucksweise haben. Allen Beteiligten müssen die Sachverhalte klar und verständlich sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Arbeitsverhältnisse
Es gibt drei mögliche Tätigkeiten als Kfz-Gutachter: Man kann beamtet, angestellt oder freiberuflich tätig sein.
Versicherungen haben immer Bedarf an Sachverständigen. Viele größere Anwaltskanzleien brauchen ständig Gutachter in Schadensersatz- oder Verkehrsrechtsfällen. Als Freiberufler ist man nach allen Seiten offen.
Zusammenfassend sind die Hauptaufgaben bei Unfällen: Die neutrale Beurteilung eines Unfallschadens und die Rekonstruktion des Unfallgeschehens. Er muss die Schäden am Auto vor Ort dokumentieren. Danach erfolgen die Neubewertung des Fahrzeugs und die Erstellung des Unfallgutachtens. Bei unklarem Unfallhergang trägt seine Stellungnahme zur Klärung bei.