Sachverständiger für KFZ-Schäden - Qualifikation und Aufgaben
Die Berufsbezeichnung Sachverständiger für KFZ-Schäden ist gesetzlich nicht geschützt. Wer diesen Beruf effektiv und im Auftrag von Versicherung ausüben möchte, benötigt ausgezeichnete Fach- und Sachkenntnisse. Diese erwirbt er während seiner Ausbildung zum KFZ-Meister oder Techniker. Alternativ absolviert er zusätzlich einen Bachelor oder Master in Maschinenbau. Danach kommen verschiedene Kurse und Qualifikationen in Betracht.
Die Vielzahl an nur begrenzt qualifizierten Sachverständigen zwang den Gesetzgeber zu einer für alle Beteiligten optimierten Lösung. Neben dem öffentlich bestellten vereidigten führte man den staatlich anerkannten Sachverständigen ein, die beide von allen Versicherungen und Gerichten explizit in ihrer Funktion anerkannt werden.
Bevor der Sachverständige für KfZ-Schäden den Sprung in die erfolgreiche Selbständigkeit wagt, sollte er zuvor für ein anerkanntes Sachverständigenbüro in der entsprechenden Position gearbeitet haben. Während der Ingenieur mit Bachelor- oder Masterabschluss seine Tätigkeit freiberuflich ausüben darf, muss der KFZ-Meister ein einkommensteuerpflichtiges Gewerbe anmelden. Außerdem sollte der Betreffende über eine langjährige Berufserfahrung verfügen, die er mit umfangreichen fachlichen und rechtlichen Erfahrungen und Kenntnissen verbindet. Möchte der zukünftige Gutachter eine Zusatzqualifikation erwerben, kann er sich bei der zuständigen Industrie- und Handels-oder Handwerkskammer erkundigen. Auch die Berufsverbände bieten zielgerichtete Fort- und Weiterbildungen an.
Ein Sachverständiger für KFZ-Schäden wie vom Kfz-Sachverständigenbüro Hammerschlag & Beckers erstellt sein Gutachten am Tag nach dem Unfall. Handelt es sich um ein Wochenende, wird das Dokument am folgenden Werktag erstellt. Dazu zählen die Recherche des Wiederbeschaffungs- sowie des Restwertes. Auch die Wertminderung des Fahrzeuges spielt eine entscheidende Rolle. Ist die Reparatur kostenintensiver als der Restwert, dann wird dieser angesetzt.
Dabei sollte der Gutachter unabhängig sein und nicht im Dienst der Versicherung stehen, die vom Unfallgegner beauftragt worden ist. In einigen Fällen sind jedoch beide Unfallbeteiligten beim gleichen Versicherungsgeber versichert. Kam es zu einem schuldlosen Unfall, hat die Versicherung den vom Geschädigten beauftragten Gutachter zu akzeptieren. Auch die Übernahme sämtlicher Formalitäten wird vom Büro des Sachverständigen im Interesse aller Vertragspartner übernommen. Gibt es rechtliche Probleme, kann auch ein Rechtsanwalt den betreffenden Unfallgegner vertreten.
Die Wertgutachten beziehen sich auf Pkws, Lkws und Motorräder aller Art. Auf Wunsch des Auftraggebers kommt der WhatsApp-Service des Beraters zum Einsatz. So lassen sich die Bilder und Dokumente der beschädigten Fahrzeuge schnell und komfortabel übermitteln. Das beauftragte Büro erhält auf diesem Weg auch einen ersten Eindruck von den tatsächlichen Zuständen der zu begutachtenden Fahrzeuge. Erst die technische Prüfung des beteiligten Fahrzeuges spiegelt jedoch die eigentlichen Reparaturkosten wider. Das damit verbundene Gutachten erfüllt eine bestimmte Anzahl an notwendigen Kriterien. Neben der detaillierten Dokumentation sorgt der Sachverständige für KFZ-Schäden für die lückenlose Beweissicherung. Im Anschluss wird die vollständige Dokumentation mit allen Beweismitteln der Versicherung zur Verfügung gestellt, die diese wiederum zur Schadensregulierung verwendet. Nur so können die entstandenen Schäden sachgerecht und im Sinne der Gemeinschaft der Versicherten beseitigt werden.